Zum Verkauf kommt eine gepflegte und vermietete 2-Zimmer-Wohnung in guter Wohnlage von Stegaurach. Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 55,63 m², welche sich auf 2-Zimmer, Küche, Bad (mit Fenster), AR und Balkon verteilen. Erstbezug war im Oktober 1996 (Baujahr). Beheizt wird die Wohnung über eine Ölzentralheizung, die auch die Warmwasserversorgung sichert. Das gesamte Haus, wie auch die Wohnung befinden sich in gutem Zustand, es sind keine Renovierungen bzw. Reparaturen anstehend. Ein Kellerraum, wie auch ein Stellplatz für Kfz runden das Angebot ab. Um die Privatsphäre des Mieters zu wahren, zeigen wir keine Bilder der Wohnung, so dass Sie sich bei einer Besichtigung selbst einen Eindruck über die Wertigkeit dieses Angebotes überzeugen können.
Die Wohnung eignet sich sehr gut als Kapitalanlage, ein entsprechender Kapitalnachweis ist vorzulegen.
Die Gemeinde Stegaurach hat mit seinen 12 Gemeindeteilen gute 7000 Einwohner und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Stegaurach befindet sich im Bereich des Stadtbusverkehrs, die Anbindung an die A 73 in Bamberg-Süd ist schnell erreicht. Haupt- und Mittelschule, sowie Kinderbetreuung finden sich am Ort, weiterführende Schulen werden in Bamberg besucht. Die Versorgung des täglichen Lebensbedarfs ist mit Discountern und Einzelhandel gewährleistet. Zahlreiche Vereine und Einrichtungen sorgen für ausreichend Abwechslung in der Freizeitgestaltung.
Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Sachwert Conzept Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten und Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt werden.
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