Nicht alltäglich aber sehr interessant ist dieses Immobilienangebot.
Das in 1966 erbaute Wohnhaus beherbergt insgesamt 4 Wohneinheiten welche sich wie folgt im Gebäude verteilen:
Das Erdgeschoss wurde in zwei Wohnbereiche aufgeteilt. So befinden sich hier eine 45 m² und eine 56 ² Wohnung.
Im 1. OG befindet sich eine 101 m² Wohnung, bestehend aus Wohnzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Küche, Speis, Bad und einem separaten WC. Die Wohnung im 1. OG hat zudem einen Balkon welcher an der Westseite des Hauses anliegt.
Im DG befindet sich die vierte Wohnung, welche eine Größe von 75 m² hat folgende Zimmer ausweist: Wohnzimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad.
Pettstadt ist eine Gemeinde im Süden des oberfränkischen Landkreises Bamberg und zählt zur Metropolregion Nürnberg.
Die Gemeinde liegt im Regierungsbezirk Oberfranken ca. acht Kilometer südlich von Bamberg.
Ärzte, eine Volksschule sowie eine Kindertagesstädte sind direkt vor Ort. Weiterführende Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten gibt es im ca. 10 Km entfernten Bamberg.
Die Autobahnauffahrt zur A73 erreichen Sie in 15 min. mit dem Auto.
Drei der insgesamt vier Wohnungen sind derzeit vermietet. Die vierte Wohnung wird vom Eigentümer selbst bewohnt. Für diese Wohnung wird dem Eigentümer ein Wohnrecht eingeräumt, welches im Kaufpreis bereits berücksichtigt ist.
Beheizt wird das Haus über eine Ölzentralheizung, welche im Jahr 2013 erneuert wurde.
Die Bäder wurden zwischen 2015 – 2017 renoviert.
Das Bad im DG wurde bereits 2008 renoviert.
Die Fenster wurden 2004 erneuert und sind 2-fach verglast.
Der Energieausweis liegt aktuell noch nicht vor, ist aber in Bearbeitung.
Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Sachwert Conzept Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten und Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt werden.
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